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Suchen Sie Informationen zum Basiskonto oder Pfändungsschutzkonto (P-Konto)? Hier finden Sie Antworten zu Voraussetzungen, Antrag und Kontoführung.

FAQ
Ihre Fragen, unsere Antworten
Crédit Agricole Deutschland bietet ein Basiskonto gemäß den gesetzlichen Vorgaben der §§ 30 ff. Zahlungskontengesetz (ZKG) an. Das Basiskonto ermöglicht den Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen und richtet sich an Personen, die keinen Zugang zu einem regulären Zahlungskonto haben. Es wird auf Guthabenbasis geführt und umfasst unter anderem:
Ein- und Auszahlungen
SEPA-Überweisungen und Lastschriften
Bargeldloses Bezahlen mit der Visa-Debitkarte
Kontoführung über die Crédit Agricole Deutschland App
Ein Basiskonto können Sie eröffnen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Sie verfügen über kein anderes nutzbares Zahlungskonto in Deutschland oder dieses wurde nachweislich gekündigt.
Sie eröffnen das Basiskonto als Einzelkonto auf Ihren eigenen Namen.
Sie führen das Konto ausschließlich privat und auf eigene Rechnung.
Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Den Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos laden Sie als PDF herunter. Senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag anschließend per Post an Crédit Agricole Deutschland.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Basiskonto-Vertrag sowie die Entgeltinformation zum Basiskonto.
Ihr Basiskonto verwalten Sie vollständig über die Crédit Agricole Deutschland App. Dort können Sie Ihre Kontostände und Umsätze einsehen, Überweisungen ausführen sowie Ihre Kontoauszüge in der Post-Box abrufen.
Zu Ihrem Basiskonto gehört eine Visa-Debitkarte. Mit ihr bezahlen Sie kontaktlos, online oder mobil und heben Bargeld an Geldautomaten in Deutschland und Europa ab.
Ein Antrag auf ein Basiskonto kann in den gesetzlich vorgesehenen Fällen abgelehnt werden. Dies ist beispielsweise möglich, wenn:
Sie bereits über ein Crédit Agricole Deutschland Bankkonto oder ein anderes nutzbares Zahlungskonto in Deutschland verfügen.
Sie die Voraussetzungen nach dem Geldwäschegesetz oder Kreditwesengesetz nicht erfüllen.
Sie innerhalb der vergangenen 3 Jahre wegen einer Straftat zum Nachteil der Bank, ihrer Mitarbeitenden oder ihrer Kund:innen rechtskräftig verurteilt wurden.
Ein früheres Basiskonto bei Crédit Agricole Deutschland aufgrund einer unzulässigen Nutzung oder einer erheblichen Überziehung beendet wurde.
Sie außerhalb eines von uns unterstützten Landes leben.
Jeder Antrag wird sorgfältig und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben geprüft.
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein Girokonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz. Es schützt Guthaben bis zur Höhe des jeweils geltenden Freibetrags vor einer Kontopfändung. Eine Pfändung wird dadurch nicht verhindert, Sie können jedoch weiterhin über den gesetzlich geschützten Betrag verfügen.
Sie können Ihr bestehendes Girokonto oder Basiskonto auf Antrag in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Hierfür benötigen Sie einen entsprechenden Antrag.
Antrag auf Umwandlung zum P-Konto herunterladen.
Ja. Ein Basiskonto kann in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt werden. Dadurch bleibt der gesetzlich geschützte Freibetrag auch im Fall einer Kontopfändung verfügbar. Über diesen Betrag können Sie weiterhin frei verfügen und laufende Zahlungsverpflichtungen, beispielsweise für Miete oder Energie, begleichen.
Voraussetzungen für die Umwandlung:
Sie führen kein weiteres Pfändungsschutzkonto (P-Konto).
Das Konto wird auf Guthabenbasis geführt.
Für die Umwandlung ist ein entsprechender Antrag erforderlich. Sowohl neu eröffnete als auch bestehende Basiskonten können in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Dabei hilft Ihnen unser Support gerne weiter.
Liegt kein Pfändungsschutzkonto vor, kann Ihr Girokonto im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eingeschränkt werden.
Dies kann unter anderem folgende Auswirkungen haben:
Zahlungen per Mobile Banking sind nicht möglich.
Daueraufträge und Überweisungen werden nicht ausgeführt.
Lastschriften werden zurückgewiesen.
Ihre Visa-Debitkarte wird gesperrt.
Wenn Sie die Pfändung für unberechtigt halten, wenden Sie sich bitte direkt an den Gläubiger.
Wenn der Gläubiger uns schriftlich oder per Fax informiert, dass die Pfändung aufgehoben ist.