Überweisungen & Zahlungsverkehr

Alles Wissenswerte rund um Ihren Zahlungsverkehr – von Überweisungen und Daueraufträgen bis zu Lastschriften und Echtzeitüberweisungen.

Eine Geschäftsfrau schaut im Büro fröhlich auf ihr Smartphone.

FAQ

Ihre Fragen, unsere Antworten

  • Mit Ihrem Girokonto führen Sie SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb der teilnehmenden SEPA-Länder aus. Überweisungen über das SWIFT-Netzwerk sowie Überweisungen in Fremdwährungen sind derzeit nicht möglich.

  • Vor jeder SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung prüft die Crédit Agricole Deutschland App automatisch und kostenlos, ob der eingegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt.

    So erhalten Sie bereits vor dem Absenden Ihrer Überweisung einen Hinweis, ob die Empfängerdaten zusammenpassen. Die Empfängerüberprüfung hilft dabei, Fehlüberweisungen zu vermeiden und Ihren Zahlungsverkehr noch sicherer zu machen.

    Weitere Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zur Empfängerüberprüfung.

  • Ja. Mit Ihrem Girokonto können Sie SEPA-Echtzeitüberweisungen empfangen und versenden.

    In der Crédit Agricole Deutschland App ist die Echtzeitüberweisung standardmäßig aktiviert und für Sie kostenfrei verfügbar. So erreicht Ihre Überweisung den Empfänger in der Regel innerhalb weniger Sekunden.

  • Überweisungen und Daueraufträge führen Sie bequem in der Crédit Agricole Deutschland App aus. Alle Funktionen rund um Ihren Zahlungsverkehr stehen Ihnen dort jederzeit zur Verfügung.

  • SEPA-Überweisungen erstellen Sie bequem in der Crédit Agricole Deutschland App. Wählen Sie dazu in Ihrem Girokonto die Funktion „Überweisen“.

    Für eine Überweisung benötigen Sie:

    • Name der Empfängerin oder des Empfängers

    • IBAN

    • Überweisungsbetrag in Euro

    • Optional einen Verwendungszweck

    SEPA-Überweisungen sind ausschließlich in Euro innerhalb des SEPA-Raums möglich. Dazu gehören die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie weitere teilnehmende Länder wie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Monaco, San Marino, Andorra und der Vatikan.

    Bitte beachten Sie, dass beleghafte Überweisungen, Terminüberweisungen und Überweisungen derzeit nicht angeboten werden.

    Für SEPA-Überweisungen außerhalb Deutschlands sowie für Auslandsüberweisungen über 50.000 € können gesetzliche Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht bestehen. Weitere Informationen sowie die erforderlichen Formulare finden Sie auf den Internetseiten der Bundesbank.

  • Für Ihr Girokonto gilt standardmäßig ein tägliches Überweisungslimit von 2.000 €. Ihr aktuelles Überweisungslimit können Sie jederzeit in der Crédit Agricole Deutschland App einsehen.

    Wenn Sie Ihr persönliches Überweisungslimit ändern möchten, können Sie dies direkt und kostenlos in der App vornehmen.

  • Mit einer SEPA-Lastschrift erteilen Sie einem Zahlungsempfänger die Erlaubnis, fällige Beträge von Ihrem Girokonto einzuziehen. Voraussetzung dafür ist ein von Ihnen erteiltes SEPA-Lastschriftmandat.

    Sollten Sie einer Abbuchung widersprechen wollen, gelten folgende Fristen:

    Bis zu 8 Wochen nach der Belastung können Sie einer autorisierten SEPA-Lastschrift ohne Angabe von Gründen widersprechen.

    Bis zu 13 Monate haben Sie Zeit, wenn der Lastschrift kein gültiges Mandat zugrunde lag.

    Möchten Sie eine zukünftige Lastschrift eines bestimmten Zahlungsempfängers verhindern, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Zahlungsempfänger.

  • Eine autorisierte SEPA-Basislastschrift können Sie innerhalb von acht Wochen nach der Kontobelastung ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Die Belastung Ihres Girokontos wird dadurch rückgängig gemacht. Ein bestehender Vertrag mit dem Zahlungsempfänger bleibt davon unberührt.

    So gehen Sie vor:

    • Melden Sie sich in der Crédit Agricole Deutschland App an.

    • Öffnen Sie den entsprechenden Umsatz.

    • Wählen Sie die Funktion „Lastschrift zurückgeben“.

  • Wurde ein Betrag von Ihrem Girokonto abgebucht, obwohl Sie kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, handelt es sich um eine unautorisierte Lastschrift.

    In diesem Fall können Sie die Lastschrift innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgeben.

    So gehen Sie vor:

    • Melden Sie sich in der Crédit Agricole Deutschland App an.

    • Öffnen Sie den entsprechenden Umsatz.

    • Wählen Sie die Funktion „Unautorisierte Lastschrift zurückgeben“.

  • In der Crédit Agricole Deutschland App können Sie sowohl gebuchte als auch vorgemerkte Umsätze einsehen. Beide werden bei Ihrem Kontostand berücksichtigt.

    Gebuchter Umsatz Der Betrag wurde Ihrem Konto bereits endgültig gutgeschrieben oder belastet.

    In Einzelfällen kann der endgültig gebuchte Betrag vom zuvor vorgemerkten Betrag abweichen. Dies kann beispielsweise bei Kartenzahlungen in Fremdwährungen aufgrund der Währungsumrechnung oder durch nachträgliche Belastungen, Gutschriften oder Teilstornierungen des Händlers der Fall sein.

    Vorgemerkter Umsatz Der Betrag wurde bereits vorgemerkt, jedoch noch nicht endgültig gebucht.

    Vorgemerkte Umsätze werden bereits bei Ihrem Kontostand berücksichtigt. Sobald der Umsatz endgültig gebucht wurde, wird die Vormerkung automatisch entfernt.

    Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen, können Sie den Umsatz nach der Buchung beanstanden.

  • Ihre IBAN und BIC finden Sie jederzeit in der Crédit Agricole Deutschland App unter „IBAN anzeigen“. Zusätzlich sind beide Angaben auf Ihren Kontoauszügen aufgeführt.

    Wenn Sie Ihre Bankverbindung weitergeben möchten, können Sie diese direkt über das Teilen-Symbol in den Kontodetails teilen.

  • Auf Ihre Anweisung führt der Kontoanbieter Geldüberweisungen von Ihrem Konto auf ein anderes Konto durch. Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn die Überweisung in Euro innerhalb der EWR-Staaten erfolgt.

  • Sie erhalten den Betrag einer Überweisung aus den EWR-Staaten auf Ihrem Zahlungskonto in Euro gutgeschrieben.

  • Auf Ihre Anweisung überweist der Kontoanbieter regelmäßig einen festen Geldbetrag von Ihrem Konto auf ein anderes Konto. Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn die Überweisung in Euro innerhalb der EWR-Staaten erfolgt.

  • Sie ermächtigen eine andere Person (den Empfänger), den Kontoanbieter anzuweisen, Geld von Ihrem Konto auf das Konto des Empfängers zu übertragen. Der Kontoanbieter überträgt das Geld dann zu einem oder mehreren zwischen Ihnen und dem Empfänger vereinbarten Terminen; der Betrag kann unterschiedlich hoch sein. Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn der Lastschrifteinzug in Euro aus EWR-Staaten erfolgt.