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# FAQ » Weitere Konten
Antworten rund um Basiskonto und Pfändungsschutzkonto (P-Konto) – von den Voraussetzungen über den Antrag bis zur Kontoführung.

## Weitere Konten
Suchen Sie Informationen zum Basiskonto oder Pfändungsschutzkonto (P-Konto)? Hier finden Sie Antworten zu Voraussetzungen, Antrag und Kontoführung.

## Ihre Fragen, unsere Antworten

### Was ist ein Basiskonto?
Crédit Agricole Deutschland bietet ein Basiskonto gemäß den gesetzlichen Vorgaben der §§ 30 ff. Zahlungskontengesetz (ZKG) an. Das Basiskonto ermöglicht den Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen und richtet sich an Personen, die keinen Zugang zu einem regulären Zahlungskonto haben. Es wird auf Guthabenbasis geführt und umfasst unter anderem:

- Ein- und Auszahlungen
- SEPA-Überweisungen und Lastschriften
- Bargeldloses Bezahlen mit der Visa-Debitkarte
- Kontoführung über die Crédit Agricole Deutschland App

### Welche Voraussetzungen gelten für ein Basiskonto?
Ein Basiskonto können Sie eröffnen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

- Sie verfügen über kein anderes nutzbares Zahlungskonto in Deutschland oder dieses wurde nachweislich gekündigt.
- Sie eröffnen das Basiskonto als Einzelkonto auf Ihren eigenen Namen.
- Sie führen das Konto ausschließlich privat und auf eigene Rechnung.
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.

### Wie beantrage ich ein Basiskonto?
Den Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos laden Sie als PDF herunter. Senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag anschließend per Post an Crédit Agricole Deutschland.

Hier finden Sie weitere [Informationen zum Basiskonto-Vertrag ](https://assets.ctfassets.net/8aqtn2sypcmc/3Hu8qCeTqFexQkIY1WIyEU/5cd45860dd41c0a50bf1c102ecf5cbe8/20261015N_Basiskonto_Credit_Agricole_Design_NEU__002_.pdf)sowie die [Entgeltinformation zum Basiskonto](https://assets.ctfassets.net/8aqtn2sypcmc/Hh7TaXG3hRDF24Gr0MdG1/a8ed2c606c2ebe4cb1950123981ed6ad/261015_Entgeltinformation_Basiskonto.pdf).

### Wie führe ich ein Basiskonto bei der Crédit Agricole Deutschland?
Ihr Basiskonto verwalten Sie vollständig über die Crédit Agricole Deutschland App. Dort können Sie Ihre Kontostände und Umsätze einsehen, Überweisungen ausführen sowie Ihre Kontoauszüge in der Post-Box abrufen.

Zu Ihrem Basiskonto gehört eine Visa-Debitkarte. Mit ihr bezahlen Sie kontaktlos, online oder mobil und heben Bargeld an Geldautomaten in Deutschland und Europa ab.

### Warum kann mein Antrag auf ein Basiskonto abgelehnt werden?
Ein Antrag auf ein Basiskonto kann in den gesetzlich vorgesehenen Fällen abgelehnt werden. Dies ist beispielsweise möglich, wenn:

- Sie bereits über ein Crédit Agricole Deutschland Bankkonto oder ein anderes nutzbares Zahlungskonto in Deutschland verfügen.
- Sie die Voraussetzungen nach dem Geldwäschegesetz oder Kreditwesengesetz nicht erfüllen.
- Sie innerhalb der vergangenen 3 Jahre wegen einer Straftat zum Nachteil der Bank, ihrer Mitarbeitenden oder ihrer Kund:innen rechtskräftig verurteilt wurden.
- Ein früheres Basiskonto bei Crédit Agricole Deutschland aufgrund einer unzulässigen Nutzung oder einer erheblichen Überziehung beendet wurde.
- Sie außerhalb eines von uns unterstützten Landes leben.

Jeder Antrag wird sorgfältig und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben geprüft.

### Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)? 
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein Girokonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz. Es schützt Guthaben bis zur Höhe des jeweils geltenden Freibetrags vor einer Kontopfändung. Eine Pfändung wird dadurch nicht verhindert, Sie können jedoch weiterhin über den gesetzlich geschützten Betrag verfügen.

### Wie richte ich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ein?
Sie können Ihr bestehendes Girokonto oder Basiskonto auf Antrag in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Hierfür benötigen Sie einen entsprechenden Antrag.

Antrag auf Umwandlung zum P-Konto [herunterladen](https://assets.ctfassets.net/8aqtn2sypcmc/7rTtUNYhZ68etleTjAADNA/c2deb0bdc4cb0a0e14f59cf93f1987a3/P-Konto_CA_Deutschland.pdf).

### Kann ich mein Basiskonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln?
Ja. Ein Basiskonto kann in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt werden. Dadurch bleibt der gesetzlich geschützte Freibetrag auch im Fall einer Kontopfändung verfügbar. Über diesen Betrag können Sie weiterhin frei verfügen und laufende Zahlungsverpflichtungen, beispielsweise für Miete oder Energie, begleichen.

Voraussetzungen für die Umwandlung:

- Sie führen kein weiteres Pfändungsschutzkonto (P-Konto).
- Das Konto wird auf Guthabenbasis geführt.

Für die Umwandlung ist ein entsprechender Antrag erforderlich. Sowohl neu eröffnete als auch bestehende Basiskonten können in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Dabei hilft Ihnen unser Support gerne weiter.

### Was passiert, wenn mein Konto gepfändet wird und ich kein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) habe?
Liegt kein Pfändungsschutzkonto vor, kann Ihr Girokonto im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eingeschränkt werden.

Dies kann unter anderem folgende Auswirkungen haben:

- Zahlungen per Mobile Banking sind nicht möglich.
- Daueraufträge und Überweisungen werden nicht ausgeführt.
- Lastschriften werden zurückgewiesen.
- Ihre Visa-Debitkarte wird gesperrt.

Wenn Sie die Pfändung für unberechtigt halten, wenden Sie sich bitte direkt an den Gläubiger.

### Wann wird mein Konto, das gepfändet wurde, wieder freigeschaltet?
Wenn der Gläubiger uns schriftlich oder per Fax informiert, dass die Pfändung aufgehoben ist.

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